Sichere Aufbewahrung von Munition Geschrieben von: Gepostet in: News Getaggt: munitionsaufbewahrung, sichere aufbewahrung von munition Sorgfältig und sicher werden die dem Waffenrecht unterliegenden Gegenstände, wie z.B. Munition – nach § 13 AWaffV jedenfalls nur dann aufbewahrt, wenn sie vor dem unberechtigten Zugriff geschützt sind.