Groß-Kaliber-Club Egling
82515 Wolfratshausen

Waffenverbot noch nicht vom Tisch !!!

Druck von Kommission / Rat und Aktualisierungen zum Trilog

Am 24. November erhielt das Netzwerk von Firearms United mehrere als zuverlässig eingestufte Informationen, nach denen die Europäische Kommission einen noch nie dagewesenen Druck auf das Europäische Parlament ausüben würde, um den Trilog noch vor Ende des Jahres zu beenden. Das Parlament möge doch die Standpunkten des Rats annehmen.

Angesichts der Tatsache, dass sich die meisten Mitgliedsstaaten bereits auf viele Punkte geeinigt haben – wobei die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens zu den Hauptunterstützern des sogenannten „EU Gun Ban“ zählen – kann das Europäische Parlament tatsächlich zur Kapitulation gezwungen werden…

Vicky Ford präsentiert ein Update des Trilogs beim IMCO-Ausschuss am kommenden Dienstag, 29. November 2016. (Sie können diesem per Webstream um 11:15 – 12:30folgen)

#EUgunban – Hintergrundinformationen für unseren „Call to Action!“

Firearms Uniteds neue Medienpartner bei GUNSweek.com haben einen extrem ausführlichen Artikel geschrieben, in dem sie alles Wissenswerte zum neuen „Call to Action!“ aufzählen: Bitte lesen, mitmachen und verbreiten!

Link zur Deutschen Übersetzung: https://german-rifle-association.de/eugunban-hintergrundinformationen-fuer-unseren-call-to-action/

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Zur aktuellen Lage das heutige Schreiben des BDS-Präsidenten Friedrich Gepperth

Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS, 

es reicht!

Gerne würde ich mich in friedliche vorweihnachtliche Stimmung begeben, aber die EU-Kommission lässt (noch) keine Besinnlichkeit zu.
Ein Jahr ist vergangen, seitdem die Kommission Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie vorgeschlagen hat. Den Kommissionsvorschlag konnte und kann man nur als grottenschlecht bezeichnen, weil er sachlich falsch und in ersichtlicher Unkenntnis von Waffentechnik, Waffenrecht und Kriminalitätslage erstellt wurde. Vor allem aber, weil er ohne tragfähige Rechtfertigung schwer in die Rechte unbescholtener Waffenbesitzer eingreifen will, deren Eigentum und Freiheit geringgeschätzt wird.
In diesem Jahr hat der Europäische Rat einen zumindest größtenteils brauchbaren Gegenvorschlag gemacht und vor allem haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit großem Engagement die Sach- und Rechtslage erkundet und einen fachlich wie politisch ausgewogenen Vorschlag beschlossen, der echte Probleme (illegale Umbauten und Waffenhandel) angeht, die Bürger aber zumindest in Deutschland in Ruhe lässt.

Dieser Vorschlag kann nicht umgesetzt werden, weil die Kommission mauert! Die Kommission riskiert aus Bockigkeit und Unverstand die Gefährdung der Bürger der EU, indem erforderliche Änderungen blockiert werden. Es hat den Anschein, als wäre der Kommission die Kriminalitätsbekämpfung weniger wichtig, als Sportschützen, Jäger und Waffensammler mit unnötigen und diskriminierenden Beschränkungen zu tyrannisieren, von Magazin- und Waffenverboten über die Dauerkontrolle bis hin zum Psychotest.
Da sich die Kommission mit ihren abstrusen Verboten nicht durchsetzen kann, will sie nun offenbar noch den Druck erhöhen und noch über die bisherige Linie hinaus gleich alle Selbstladebüchsen mit Ähnlichkeit zu AR15 und AK47 verbieten lassen und dazu alle Magazine mit mehr als 10 Patronen, egal ob für Lang- oder Kurzwaffe.

Nochmal: Es reicht!

Die Kommission ist ein Gremium, das sich keiner demokratischen Wahl stellen muss… und das merkt man beim Waffenrecht und beim welt- und bürgerfremden Regulierungswahn für Glühlampen, Toaster und Staubsauger sowie bei Abkommen wie TTIP und CETA. Wenn die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – sprich die Regierungen, wie die der Bundesrepublik Deutschland – nicht in der Lage sind, die wildgewordenen Bürokraten der Kommission unter (demokratische!) Kontrolle zu bekommen, wird es uns als Wählern als Aufgabe zufallen, in künftigen Wahlen dafür zu sorgen, dass sich das ändert!

Ihr und Euer Präsident
 
Friedrich Gepperth


PM: Kein Plus an Sicherheit durch Waffenrechtverschärfung

Das Forum Waffenrecht lehnt weitere Verschärfungen des Waffenrechts ab, da sie die öffentliche Sicherheit nicht verbessern. Experten bekräftigen dies in der Bundestagsanhörung. Angemahnt werden ein verbesserter Vollzug bestehender Vorschriften sowie eine effektive Bekämpfung des illegalen Waffenhandels.

(Berlin, 29. November 2016) Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit? Auf Betreiben von Bündnis 90/Die Grünen fand gestern eine Öffentliche Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt. Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB), die etwa 2,5 Millionen rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger vertreten, lehnen Verschärfungen des geltenden Rechts ab, weil damit die öffentliche Sicherheit keineswegs verbessert werden kann.
Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015 zeigt bereits deutlich: Nur 0,1 Prozent aller Straftaten wurden mit Schusswaffen verübt. „Sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung waren die erfassten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen in Deutschland rückläufig“, so ein Fazit des Berichts.  In seiner Stellungnahme zur Anhörung betonte Oberstaatsanwalt Rainer Hofius: Die wenigen Verfahren gegen legale Waffenbesitzer seien als für die Sicherheit der Bevölkerung kaum bedeutsame Formalverstöße einzuordnen.
„Legale Waffenbesitzer mit neuen Auflagen zu überziehen ist natürlich einfacher, als illegalen Waffenhandel einzudämmen. Hier wird aber schlicht der falsche Baum angebellt“, sagte Hans-Herbert Keusgen, Vorsitzender des Forum Waffenrecht. Statt nutzlose Hürden für gesetzestreue Bürger zu errichten, müsse endlich für einen funktionierenden Vollzug bestehender Vorschriften von der Erlaubnis bis zur Überprüfung gesorgt werden. Schon für diese Pflichtaufgabe reiche derzeit das Personal in den Behörden nicht aus, so Keusgen weiter.
In ihrer Stellungnahme zur Anhörung unterstützt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) diese Forderung und stellt weiterhin fest: „Schusswaffen, die für Straftaten verwendet werden, einschließlich terroristischer Aktionen, gelangen kaum über legale Wege in den Besitz der Täter. “ Dementsprechend müsse mehr Personal für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels eingestellt werden, so der GdP-Sachverständige Hans Jürgen Marker in der Anhörung.
Die Schusswaffe für die schreckliche Bluttat Mitte Juli 2016 in München stammte nachweislich aus dem sogenannten Darknet, einem illegalen Teil des Internets, der von Behörden derzeit nur mangelhaft kontrolliert werden kann. Selbst Heranwachsende sind heute in der Lage, in einer digital vernetzten Welt immer leichter an illegale Waffen zu gelangen. Dies hat die Tat in München auf fatale Weise bewiesen.
Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Waffen zu verbieten, lehnt das Forum Waffenrecht als Aktionismus ab. Bereits im Sommer 2016 habe die Europäische Kommission betont, dass lediglich automatische Feuerwaffen, die in halbautomatische umgewandelt werden, besonders gefährlich seien, da sich diese leicht in Kriegswaffen verwandeln ließen. Hingegen hätte eine Kriminalisierung von halbautomatischen Waffen, wie sie verbreitet von Jägern und Sportschützen verwendet werden, keinerlei Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit, so die Verbände-Allianz.
„Wer weiterhin auf Scheinmaßnahmen setzt, verspielt auch das letzte Vertrauen in Politik“, sagte Keusgen. Vorzugaukeln, man müsse nur den legalen Privatbesitz von Schusswaffen verbieten um das öffentliche Sicherheitsproblem zu lösen, ist geradezu fahrlässig, so Keusgen. Der GdP-Sachverständige Marker dazu: „Waffenrechtsverschärfung ist grundsätzlich keine wirksame Methode, um organisierte Kriminalität und Großkriminalität zu verhindern.
Die Verbände fordern, dass die hohen Standards zur Deaktivierung von vollautomatischen Waffen zu Dekowaffen, die in Italien und Deutschland gelten, grundsätzlich EU-weit umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise das Durchbohren des Laufes und des Patronenlagers. In der Slowakei wurden bis vor Kurzem Sturmgewehre aus alten Militärbeständen zu Salutwaffen umfunktioniert, indem lediglich zwei Bolzen in die Waffe eingesetzt wurden, die sich leicht entfernen ließen. Terroristen nutzten für ihre Anschläge in Paris im November 2015 ebensolche mangelhaft zurückgebauten, vollautomatischen Waffen.
Abschließend sagte der Vorsitzende des Forum Waffenrecht, Hans-Herbert Keusgen, anlässlich der Öffentlichen Anhörung vor dem Innenausschuss des Bundestages: „Oberstaatsanwalt Rainer Hofius spricht mir in seiner Stellungnahme aus dem Herzen wenn er schreibt, dass angesichts des fehlenden Zugewinns an öffentlicher Sicherheit eine weitere Einschränkung der Rechte der Legalwaffenbesitzer das Verhältnismäßigkeitsprinzip unserer Verfassung verletzt.


Ein ganz und gar nicht neutraler Kommentar zur Bundestagsanhörung am 28.11.2016

Die Bundespolitik nähert sich dem Wahlkampf oder befindet sich bereits im Wahlkampfmodus. Wohl vor diesem Hintergrund hat die Fraktion der Grünen im Bundestag wie schon mehrfach einen Antrag zur Verschärfung des Waffenrechts gestellt. Täglich grüßt der Verbotsantrag. Vor sehr übersichtlichem Auditorium – es waren weit mehr Zuschauer anwesend, als Abgeordnete, was insbesondere an den vollständigen präsenten Vertretern der Verbände von Jagd, Schießsport und Handel/Industrie lag – fand am 27. November hierzu eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestages statt.

Die Sachverständigen wurden dieser Bezeichnung nur teilweise gerecht. Die Benennung erfolgte durch die Fraktionen und Grüne und Linke waren sichtlich bemüht, „Experten“ zu finden, die die eigene Meinung teilen ohne dabei von wissenschaftlicher Methodik beeinträchtigt zu werden:

Prof. Dr. Thomas Feltes erwähnte Studien, die einen Zusammenhang zwischen Waffenbestand und Kriminalität belegen sollen. Im Übrigen beschwerte er sich bitterlich, dass seine schriftliche Stellungnahme in betroffenen Kreisen Empörung hervorgerufen habe. In seinem Werk geht es – alles im Internet nachzulesen, Link zu allen Texten unten – hauptsächlich um Erektionen und Schokoladenkuchen aus Paraguay. Wie das alles Waffen- und Sportverbote rechtfertigen solle, blieb auch nach seiner Stellungnahme Geheimnis des Professors.

Roman Grafe tat das, weswegen man ihn eingeladen hatte und beschimpfte CDU, CSU und SPD sowie die von diesen benannten (echten!) Sachverständigen Rainer Hofius und Hans-Herbert Keusgen. Durch demonstratives Dauerkopfschütteln bei der Äußerung von Meinungen, die seiner nicht entsprechen sorgte er wenigsten für die Ventilation des Podiums. Als geradezu putzig muss sein Versuch beschrieben werden, den neben ihm sitzenden Rainer Hofius durch Starren aus dem Konzept und/oder zum Unterbrechen seines Vortrages bringen zu wollen. Hofius als Oberstaatsanwalt in Koblenz und Koryphäe bei Strafverfolgung und Waffenrechts war davon gänzlich unbeeindruckt… von Ligaunterschieden zwischen den beiden zu sprechen ist noch untertrieben.

Die schriftliche Stellungnahme des Strafverfolgers ist wirklich eine empfehlenswerte Lektüre: Er verweist auf die Statistik, nach der Legalwaffenbesitzer in der Kriminalität praktisch nicht aufscheinen. Tragische Einzelfälle änderten nach seiner Ansicht daran nichts. Er weist darauf hin, dass Verbote einer tragfähigen Rechtfertigung bedürften, was bei Jägern und Sportschützen eben nicht der Fall sei. Gerade am Beispiel Großbritannien zeige sich, dass Verbote die Sicherheit nicht erhöhten. Denn das Problem seien die illegalen Waffen. Anstatt diese zu bekämpfen verschwende man Ressourcen für die Überwachung der legalen Waffenbesitzer. Hans-Herbert Keusgen blies ins gleiche Horn und stellte einleitend fest, 2,5 Millionen rechtstreuer Bürger zu vertreten. Sachlich unbegründete Verbotsforderungen lehne er ab. Trotz hohem Waffenbestand sinke die Kriminalität in den USA, während sie in Verbotsstaaten wie Großbritannien und Australien seit Langem steige.

Ausgerechnet Prof. Dr. Feltes merkte abschließend an, dass man Verbote nicht nur deshalb abschaffen könne, weil sie in der Praxis wirkungslos seien oder nicht akzeptiert werden. Dieses Argument konnte gerade den Waffenverbote beantragenden Grünen nicht gefallen haben, die seit Jahren versuchen, Drogen zu legalisiert. Aber mit selektiver und klientelbezogener Wahrnehmung von wirklichen Sicherheitsproblemen unserer Gesellschaft  lässt sich wohl auch das unter einen Hut bringen. So war das sicher nicht der letzte Antrag der Grünen, der massiv und ungerechtfertigt in die Freiheit und Rechte der rechtstreuen Waffenbesitzer beschneiden will.

Link zur Bundestagsseite, mit allen schriftlichen Stellungnahmen sowie Link zum Video der Veranstaltung.

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